| • Raffinerie- und Mineralölvertriebsgesellschaften |
| • Unabhängige Mineralölhandelsgesellschaften |
| • Vertragshändler und Kommissionäre |
| • Unabhängige Brenn- und Kraftstoffhändler |
| • Behörden des Bundes* und der Länder |
| • Kommunale Unternehmen, Bahn, Post und Telekom |
| • Unternehmen der Erdgaswirtschaft |
| • Industrieunternehmen, insbes. Petrochemie u. Automobilbranche |
| • Unternehmen der Agrarrohstoffbereiche |
| • Reedereien und Speditionen |
| • Börsen, Banken und Consultants |
| • Verbände*, Organisationen und Institute |
| • Medien und Informationsdienste |
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Das
Vertrauen dieser O.M.R.-Partner ist das Ergebnis einer verantwortungsvollen Ölmarktberichterstattung,
die die Realität widerspiegelt. Kompetenz, gewissenhafte Recherchen, Objektivität und
Unabhängigkeit sichern die Qualität unserer Daten und Informationen. Ihr
fühlen wir uns verpflichtet... |
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... denn nur Qualität überzeugt
Experten ! |
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* Hinweis: Im Rahmen des Erdölbevorratungsgesetzes
(ErdölBevG) dienen die Preisnotierungen des O.M.R. Oil Market Report im
Krisenfall und bei anderen Versorgungsstörungen zur Festlegung der
Produktpreise der Freigabemengen. Einzelheiten dazu sind geregelt in der
Richtlinie für die Feststellung von Preisen im Freigabefall (§ 30 Abs. 3
ErdölBevG). |
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